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    an der Grundschule Blumenau

    Gesetzliche Grundlagen:

    Die Grundlagen der Leistungsbewertung bilden die Lehrpläne, die Stundentafel und die Bildungsstandards.

    Bewertungsmaßstäbe der Grundschule Blumenau:

    Bewertung nach Punkten:

    Note Klassen 2 - 4
    1 100 % - 98 %
    2 97 % - 85 %
    3 84 % - 65 %
    4 64 % - 45 %
    5 44 % - 25 %
    6 24 % - 0 %


    Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise werden mit folgenden Noten bewertet:

    1. sehr gut (1), wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht
    2. gut (2), wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht
    3. befriedigend (3), wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht
    4. ausreichend (4), wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht
    5. mangelhaft (5), wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können
    6. ungenügend (6), wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können

    „Die Ermittlung, Beurteilung und die daraus folgende Bewertung von Leistungen liegt in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers. Die Lehrerkonferenz beschließt die Bewertungsrichtlinien. Der Klassenlehrer gibt diese den Eltern zu Beginn des Schuljahres bekannt.“ (Grundschulordnung § 14)

    Die Zusammenstellung, Gestaltung und Bewertung von Klassenarbeiten liegt im Kompetenzbereich des jeweiligen Fachlehrers. Anforderungen sind die im Lehrplan festgelegten Ziele und Inhalte.

    Weiterhin werden Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung des Schülers benotet.

    1. Betragen umfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessenen Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz und Gemeinsinn sowie Selbsteinschätzung.
    2. Fleiß umfasst Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben.
    3. Mitarbeit umfasst Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Beteiligung im Unterricht, Selbständigkeit, Kreativität sowie Verantwortungsbereitschaft.
    4. Ordnung umfasst Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhalten von Regeln und Absprachen sowie bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien.

    Mit folgenden Noten wird bewertet (Grundschulordnung § 15):

    1. sehr gut (1), wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers vorbildlich ausgeprägt ist
    2. gut (2), wenn Betrage, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers stark ausgeprägt ist
    3. befriedigend (3), wenn Betrage, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers durchschnittlich ausgeprägt ist
    4. ausreichend (4), wenn Betrage, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers schwach ausgeprägt ist
    5. mangelhaft (5), wenn Betrage, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers unzureichend ausgeprägt ist
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